Viele unserer Kunden haben mehrere Tools von Drittanbietern im Einsatz. Hier stellte sich nun innerhalb der letzten Wochen immer wieder die Frage, für welchen Dienst bzw. Anbieter benötige ich – oder benötige ich überhaupt – einen AV-Vertrag?
Deswegen haben wir hier für unsere Kunden die gängigsten Anbieter aufgelistet, mit denen wir uns so die letzen Wochen beschäftigt hatten.
Spätestens zum 25. Mai 2018 müssen diese Verträge abgeschlosen sein.
Wann benötige ich nun einen AV-Vertrag?
Einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag/AVV) oder auch Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV-Vertrag) oder auch „Data Processing Agreement“ (DPA) ist erforderlich, wenn ein Unternehmen in Ihrem Auftrag Daten verarbeitet und als „Auftragsverarbeiter“ fungiert (siehe Art. 4 DSGVO Art.8 )
Wichtig ist zu klären ob es sich bei seinem Dienstleister um einen Datenverantwortlichen oder einen Auftragsverarbeiter handelt.